Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten

Das US - Rechtssystem

Das Rechtssystem der Vereinigten Staaten ist grundlegend in zwei einzelne Systeme unterteilt – das föderale System und das der einzelnen Bundesstaaten. In Artikel III der US-Verfassung wird lediglich die Errichtung des Obersten Gerichtshofes festgeschrieben und die Aufgabe der Konkretisierung eines föderalen Rechtssystems dem Kongress auferlegt. Die sogenannten Bundesbezirksgerichte stellen dabei die erste Instanz des föderalen Systems dar und werden von mindestens einem Richter geleitet, wobei die genaue Anzahl auf Grundlage der Einwohnerzahl des jeweiligen Bundesgerichtsbezirks vom Kongress festgelegt wird. Insgesamt gibt es in den USA 94 solcher Distrikte, welche auch die Territorien Puerto Rico, Guam sowie die Amerikanischen Jungferninseln einschließen. Zu jedem dieser Bundesgerichtsbezirke gehört auch ein Bundesstaatsanwalt, der die Vereinigten Staaten vor dem jeweiligen Gericht vertritt. In der ersten Instanz wird zunächst die Klage eingereicht und anschließend nach einem Vorverfahren die Beweise in einem entsprechenden Hauptverfahren aufgenommen. Geleitet wird das Hauptverfahren von dem Richter, die Entscheidung wird jedoch zumeist von einer Jury bestehend aus 12 Geschworenen gefällt. Die Festlegung des genauen Strafmaßes obliegt hingegen dem Richter.

 

Nachdem auf Ebene der Bundesbezirksgerichte ein Urteil gefällt wurde, steht es dem Angeklagten frei, in Berufung zu gehen. Die zweite Instanz erstreckt sich in den Vereinigten Staaten dabei auf 13 Bundesberufungsgerichte, in denen die zuvor getroffenen Urteile auf Rechtsfehler überprüft werden. Hierbei ist die Überprüfung der Urteile im Falle von Berufung für die Bundesberufungsgerichte verpflichtend. Die 13 Gerichte teilen sich hierbei in 12 Berufungsgerichte für die jeweils regionalen Zuständigkeitsgebiete sowie ein bundesweites Gericht auf, welches sich mit gesonderten Rechtsfragen, wie etwa dem Patentrecht, beschäftigt.

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An der Spitze des föderalen Systems findet sich schließlich der Oberste Gerichtshof in Washington D.C. Nach der Entscheidung des Bundesberufungsgerichts können beide involvierte Parteien einen Revisionsantrag beim Obersten Gerichtshof stellen. Im Gegensatz zu den Bundesberufungsgerichten ist es für den Supreme Court nicht verpflichtend, einen solchen Antrag anzunehmen, auch nicht wenn das Urteil tatsächlich rechtliche Mängel aufweist. Infolgedessen ist es äußerst selten, dass der Oberste Gerichtshof ein solches „writ of certiorari“, also eine Zulassung der Revision, gewährt.

 

Der Supreme Court ist jedoch nicht nur die oberste Instanz des föderalen Systems, sondern zugleich jene der einzelnen Bundesstaaten. Die große Mehrheit aller Rechtsstreitigkeiten, welche in den USA nicht bereits außergerichtlich geklärt werden können und für welche ein Prozess eröffnet wird, finden sich zunächst vor den Gerichten der Einzelstaaten wieder. Auch wenn jeder Bundesstaat sein Gerichtssystem selbst ausgestaltet, existiert auch hier ein klares Schema. Die erste Instanz wird von allgemein als state courts oder trial courts bezeichneten Gerichten gebildet. Die genaue Bezeichnung dieser variiert von Bundesstaat zu Bundesstaat. Wie auch im föderalen System kümmern sich Berufungsgerichte der einzelnen Bundesstaaten anschließend um jene Urteile, gegen die eine der Parteien in Berufung geht. Im Unterschied zum zuvor dargestellten föderalen System jedoch, existiert auf Ebene der Einzelstaaten eine weitere Instanz, bevor ein Antrag auf Revision beim Supreme Court gestellt werden kann. Hierbei handelt es sich um die State Supreme Courts, also die Obersten Gerichte der einzelnen Bundesstaaten. Diese stellen auf Ebene der Bundesstaaten die Endinstanz dar, können aber wie auch auf föderaler Ebene vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten in ihren Urteilen überprüft werden. Dies geschieht allerdings noch seltener als bei Revisionsanträgen im föderalen System, da die Revision beantragende Partei geltend machen müsste, dass Bundesrecht verletzt wurde.

Zuständigkeiten

Bundesstaaten:

Die Gerichte der einzelnen Bundesstaaten besitzen in den USA die Allgemeine Zuständigkeit für zivil- und strafrechtliche Verfahren. Solange der Fall nicht den Bundesgerichten zugewiesen ist, liegt die Zuständigkeit also bei ihnen, was die große Mehrheit aller Fälle ausmacht. Dabei besitzen sie die exklusive Zuständigkeit für Gesetze des jeweiligen Bundesstaates sowie die konkurrierende Zuständigkeit für Fragen der US-Verfassung und Fälle des Bundesrechts mit Ausnahme des Bundesstrafrechts.

 

Bundesgerichte:

Die Bundesgerichte sind zuständig für jene Verfahren, welche Bundesrecht, die Verfassung oder auch Verträge, die von den Vereinigten Staaten eingegangen wurden, betreffen. In Fällen des Bundesstrafrechtes besitzen sie sogar die exklusive Zuständigkeit. Aus Gründen der Neutralität besitzen die Bundesgerichte zudem die Zuständigkeit für jene Rechtsstreitigkeiten zwischen Einwohnern verschiedener Bundesstaaten. Hierfür gilt jedoch die Voraussetzung eines Streitwertes von mindestens $ 75.000. Auch jene Verfahren, welche die Vereinigten Staaten selbst als eine der Parteien haben, fallen unter die Zuständigkeit der Bundesgerichte, ebenso wie Streitigkeiten zwischen einem Bundesstaat oder einem dessen Einwohner und einem ausländischen Staat oder Bürger. Zuletzt steht den Bundesgerichten die exklusive Zuständigkeit in Fällen des Patent- sowie Insolvenzrechtes zu.

 

Supreme Court:

Während der Oberste Gerichtshof für Fälle des föderalen Systems und derer der Bundesstaaten (nur in Fragen der Verfassung und des Bundesrechtes) die Zuständigkeit per Revision besitzt, gibt es auch einige Situationen, in denen ihm die originäre Zuständigkeit zufällt. Dazu zählen insbesondere Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Bundesstaaten, aber auch all jene Fälle mit Diplomaten oder auswärtigen Ministern als Verfahrenspartei. Die genaue Auswahl im Rahmen der Zuständigkeit per Revision ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, weshalb nur einige wenige aller Revisionsanträge tatsächlich angenommen werden. Meist sind dies solche Fälle, welche beispielsweise sich unterscheidende Urteile von verschiedenen Bundesberufungsgerichten klären sollen oder eine für die Gesamtheit der Vereinigten Staaten große Relevanz darstellen.

 

Im Rahmen des Prinzips der „checks and balances“ kontrolliert der Oberste Gerichtshof zudem die Legislative und die Exekutive. Dabei kann er Gesetze des Kongresses überprüfen und diese Im Falle eines Verstoßes gegen die Verfassung für ungültig erklären. Sollte eine Exekutivanordnung des Präsidenten gegen die Verfassung oder gegen ein Bundesgesetz verstoßen, so kann der Supreme Court auch diese kippen.

Die Urteilsfindung im Supreme Court

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten ist das höchste Gericht des Landes und sein Urteil stellt demzufolge auch das finale Urteil dar. Eine weitere Berufung ist nicht möglich. Um einen Fall jedoch vorerst dem Supreme Court vorstellen zu können, ist es notwendig, einen Antrag auf „writ of certiorari“, also auf eine Revision, zu stellen. Der Oberste Gerichtshof ist dazu berechtigt, sowohl Fälle eines Bundesberufungsgerichtes als auch solche des höchsten Gerichtes eines Bundesstaates zu überprüfen, sofern Bundes- oder Verfassungsrecht betroffen sind.

 

Aufgrund des hohen Aufkommens an Anträgen auf eine Revision durch den Supreme Court, wird der Großteil aller Anträge nicht angenommen. Im Durchschnitt entscheidet er jedes Jahr über 80 bis 100 Fälle, was nur einen Bruchteil der oft über 7.000 Anträge ausmacht. Um auch die erste Auswahl der Anträge effizienter zu gestalten, wurde 1973 unter dem damaligen Chief-Justice Warren E. Burger eine Sammelstelle eingerichtet. Dort wird jeder eingehende Antrag zunächst einem der Referendare der Richter zugewiesen, welcher alle zugehörigen Unterlagen und Beweise sichtet und in einem Memorandum zusammenfasst. Jedes dieser Memos wird vom jeweiligen Referendar mit einer Empfehlung versehen, beispielsweise für die Annahme oder die Ablehnung, und an alle sieben Richter versendet, die aktuell Teil des sogenannten „cert pools“ sind. Sobald einer der Richter einen Fall auf die Liste für spätere Diskussion setzt, gelangt der Fall zur Gesamtkonferenz der Richter. Dort erhält jeder der Richter die Gelegenheit, sich zu dem vorliegenden Fall zu äußern und anschließend über dessen Annahme abzustimmen. Bei mindestens vier Stimmen für die Annahme gilt der Fall als angenommen.

 

Nachdem „writ of certiorari“ gewährt wurde, kommt es zum schriftlichen Parteivorbringen von Antragsteller und Antragsgegner. Dabei legen die Parteien ihre Argumentation über die Begründetheit ihres Schriftsatzes in rechtlicher aber zum Beispiel auch politischer Hinsicht dar. Zusätzlich zu den beiden Parteien können außenstehende Personen, Unternehmen oder auch Organisationen als „amicus curiae Briefe“ bezeichnete Schriftsätze einreichen, in denen sie auf Grundlage besonderer Expertise oder aus gesellschaftlicher Sicht ihre Perspektive in den Prozess einbringen können. Dafür benötigen sie entweder die Zustimmung beider Verfahrensparteien oder die des Gerichtes.

 

Die nächste Phase ist die der mündlichen Verhandlung. Hierbei stehen beiden Parteien jeweils 30 Minuten zu, um den Richtern ihre Argumentation vorzustellen. Mit Ausnahme der ersten beiden Minuten können die Richter die vortragende Partei jederzeit unterbrechen, um genauere Fragen zu stellen. Der Antragsteller präsentiert dabei zuerst seine Argumentation und kann diese bereits vor Ablauf der 30 Minuten beenden, um diese verbleibende Zeit für die Widerlegung der Argumente des Antragsgegners in Anschluss an dessen Darlegung aufzuwenden.