Wie wird ein Urteil vom Supreme Court gefällt?
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten ist das höchste Gericht des Landes und sein Urteil stellt demzufolge auch das finale Urteil dar. Eine weitere Berufung ist nicht möglich. Um einen Fall jedoch vorerst dem Supreme Court vorstellen zu können, ist es notwendig, einen Antrag auf „writ of certiorari“, also auf eine Revision, zu stellen. Der Oberste Gerichtshof ist dazu berechtigt, sowohl Fälle eines Bundesberufungsgerichtes als auch solche des höchsten Gerichtes eines Bundesstaates zu überprüfen, sofern Bundes- oder Verfassungsrecht betroffen sind.
Aufgrund des hohen Aufkommens an Anträgen auf eine Revision durch den Supreme Court, wird der Großteil aller Anträge nicht angenommen. Im Durchschnitt entscheidet er jedes Jahr über 80 bis 100 Fälle, was nur einen Bruchteil der oft über 7.000 Anträge ausmacht. Um auch die erste Auswahl der Anträge effizienter zu gestalten, wurde 1973 unter dem damaligen Chief-Justice Warren E. Burger eine Sammelstelle eingerichtet. Dort wird jeder eingehende Antrag zunächst einem der Referendare der Richter zugewiesen, welcher alle zugehörigen Unterlagen und Beweise sichtet und in einem Memorandum zusammenfasst. Jedes dieser Memos wird vom jeweiligen Referendar mit einer Empfehlung versehen, beispielsweise für die Annahme oder die Ablehnung, und an alle sieben Richter versendet, die aktuell Teil des sogenannten „cert pools“ sind. Sobald einer der Richter einen Fall auf die Liste für spätere Diskussion setzt, gelangt der Fall zur Gesamtkonferenz der Richter. Dort erhält jeder der Richter die Gelegenheit, sich zu dem vorliegenden Fall zu äußern und anschließend über dessen Annahme abzustimmen. Bei mindestens vier Stimmen für die Annahme gilt der Fall als angenommen.
Nachdem „writ of certiorari“ gewährt wurde, kommt es zum schriftlichen Parteivorbringen von Antragsteller und Antragsgegner. Dabei legen die Parteien ihre Argumentation über die Begründetheit ihres Schriftsatzes in rechtlicher aber zum Beispiel auch politischer Hinsicht dar. Zusätzlich zu den beiden Parteien können außenstehende Personen, Unternehmen oder auch Organisationen als „amicus curiae Briefe“ bezeichnete Schriftsätze einreichen, in denen sie auf Grundlage besonderer Expertise oder aus gesellschaftlicher Sicht ihre Perspektive in den Prozess einbringen können. Dafür benötigen sie entweder die Zustimmung beider Verfahrensparteien oder die des Gerichtes.
Die nächste Phase ist die der mündlichen Verhandlung. Hierbei stehen beiden Parteien jeweils 30 Minuten zu, um den Richtern ihre Argumentation vorzustellen. Mit Ausnahme der ersten beiden Minuten können die Richter die vortragende Partei jederzeit unterbrechen, um genauere Fragen zu stellen. Der Antragsteller präsentiert dabei zuerst seine Argumentation und kann diese bereits vor Ablauf der 30 Minuten beenden, um diese verbleibende Zeit für die Widerlegung der Argumente des Antragsgegners in Anschluss an dessen Darlegung aufzuwenden.
Nach dem Abschluss der mündlichen Verhandlung kommen die Richter zu einer weiteren Konferenz zusammen, deren Ziel die Abstimmung über den zuvor präsentierten Fall ist. Für die Abstimmung über einen Fall gilt ein Quorum, also eine Mindestanzahl, von sechs teilnehmenden Richtern. Um das Urteil der Vorinstanz zu revidieren, ist eine einfache Mehrheit notwendig, was in der Regel fünf Richtern entspricht. Zieht sich einer der Richter aus der Abstimmung zurück oder kommt es aufgrund einer Vakanz in einem der Richterämter zu Stimmengleichheit, so bleibt das Urteil der Vorinstanz bestehen. Im Anschluss an den vorläufigen Entscheidungsprozess kommt es zur Ausfertigung der Mehrheitsmeinung. Diese Aufgabe übernimmt der Chief-Justice des Obersten Gerichtshofes, sofern er mit seiner Meinung in der Mehrheit ist, und ansonsten der dienstälteste Richter der Mehrheit. Er ist jedoch dazu berechtigt, einem anderen Richter diese Aufgabe zuzuweisen. Bis zur finalen Veröffentlichung der Mehrheitsmeinung steht es den Richtern frei, sich umzuentscheiden. Die Entscheidung der Mehrheitsmeinung gilt in Folge als verbindlicher Präzedenzfall im US – Recht.
Es ist wichtig anzumerken, dass neben der Mehrheitsmeinung noch weitere Meinungen zu Schrift gebracht und veröffentlicht werden können. Wenn ein Richter nicht mit der Entscheidung der Mehrheit einverstanden ist, so kann er allein oder mit weiteren Richtern eine rechtlich unverbindliche abweichende Meinung verfassen. Des Weiteren sind auch übereinstimmende Meinungen möglich, um in der Mehrheitsmeinung nicht enthaltene Standpunkte und Auslegungen zu ergänzen. Dies ist nicht zu verwechseln mit der nur im Ergebnis zustimmenden Meinung. Hierbei stimmt der oder die Richter zwar mit der getroffenen Entscheidung überein, widerspricht hingegen aber deren Begründung. All diese Sondermeinungen sind im US – Recht nicht verbindlich.
