Wie wird in den USA ein Gesetz verabschiedet?
Da die Gesetzgebungskompetenz dem Kongress im Allgemeinen obliegt, können Gesetzesentwürfe sowohl im Repräsentantenhaus als auch im Senat eingebracht werden. Wir gehen hier davon aus, dass der Gesetzesentwurf seinen Ursprung im Repräsentantenhaus hat, so wie es in der Mehrheit der Fälle der Realität entspricht.
Nachdem der Vorschlag für ein Gesetz von einem der Abgeordneten eingebracht wurde, wird dieser nun gemäß der Geschäftsordnung basierend auf dessen Schwerpunkt einem der Ausschüsse übergeben. Aktuell existieren im Repräsentantenhaus 20 ständige Ausschüsse, welche aus Abgeordneten des Repräsentantenhauses zusammengesetzt sind.
Im jeweiligen Ausschuss wird der Vorschlag zunächst unter Beachtung geltender Rechtsvorschriften und der Heranziehung von Gutachten über die Auswirkungen des Gesetzesvorschlages besprochen. In einer finalen Sitzung des Ausschusses wird der Gesetzesentwurf verlesen, wobei erneut darüber diskutiert werden kann und Änderungen vorgeschlagen werden können. Bevor der Gesetzesentwurf der gesamten Kammer vorgelegt werden kann, bedarf es einer einfachen Mehrheit innerhalb des Ausschusses. Sobald eine Weiterleitung an das gesamte Plenum beschlossen wurde, fertigt der Ausschuss seinen zugehörigen Bericht an.
Die Abgeordneten des Repräsentantenhauses debatieren nun erneut über den Gehalt des Gesetzesentwurfes und versuchen den Ausgang der späteren Abstimmung gemäß ihrer Vorstellungen zu beeinflussen. Aufgrund der hohen Anzahl an Abgeordneten sind diese jedoch in ihrer Redezeit beschränkt.
In einer finalen Abstimmung unter allen anwesenden Abgeordneten wird nun entschieden, ob der Gesetzesentwurf bewilligt und damit an die andere Kammer (hier den Senat) weitergeleitet werden soll. Dafür ist wiederum eine einfache Mehrheit der anwesenden Abgeordneten erforderlich.
Nach Weiterleitung an den Senat durch den Sprecher des Repräsentantenhauses durchläuft der Gesetzesentwurf auch dort denselben Prozess, den wir bereits in der ersten Kammer kennengelernt haben. Da beide Kammern den genau gleichen Gesetzesentwurf bewilligen müssen, damit dieser letztlich Erfolg haben kann, ist mitunter die Errichtung eines Vermittlungsausschusses notwendig. Dieser besteht aus Mitgliedern beider Kammern und dient der Erzielung einer Einigung über etwaige Differenzen. Wenn beide Kammern dem geeinten Entwurf des Vermittlungsausschusses zugestimmt haben, führt es unseren Gesetzesentwurf zu dessen letzter Hürde, dem Schreibtisch des Präsidenten.
Um das Gesetz offiziell in Kraft treten zu lassen, hat der Präsident die Möglichkeit, dieses innerhalb von 10 Tagen zu unterschreiben. Sollte der Präsident diese Frist versäumen, gilt das Gesetz mit Ablauf der Frist als rechtskräftig. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme. Sollte sich der Kongress innerhalb der Frist vertagen und der Präsident hat das Gesetz bis dahin nicht unterschrieben, so gilt das Gesetz als endgültig abgelehnt („Pocket Veto“). Anders als bei einem gewöhnlichen Veto innerhalb der Frist, hat der Kongress nicht die Möglichkeit, das Veto des Präsidenten mit einer Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern zu überstimmen.
